Grundlagen
Am 13. Juli 2013 veröffentlichte die EU-Kommission die Verordnungen Nr. 665/2013 und Nr. 666/2013. Diese beiden Dokumente legen die Anforderungen zu umweltschonendem Design und standardisierter Produktkennzeichnung für netzbetriebene Staubsauger fest.
Ab 1. September 2014 ist das EU Energielabel zwingend für Staubsauger vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auch nur noch Staubsauger mit maximal 1600 Watt Leistungsaufnahme vertrieben werden.
Ziele
- Reduzierung des Energieverbrauchs
- Impulse für technische Entwicklung hinsichtlich wesentlicher Leistungsmerkmale
- Schneller Überblick und effektiver Vergleich für Käufer
Informationen auf EU Energielabel für Staubsauger
Das 7,5 x 15 cm große Label muss auf allen ab 1. September 2014 in den Handel kommenden Geräten gut sichtbar angebracht sein. Darüber hinaus müssen Hersteller es auch in der produktbezogenen Kommunikation verwenden (zum Beispiel in TV-Werbung für ein bestimmtes Gerät).
Das Label bietet die folgenden Informationen:
- Hersteller und Modell
- Energieeffizienzklasse
- Jährlichen Energieverbrauch in kWh (berechnet für 50 Reinigungsvorgänge auf 87 Quadratmeter Wohnfläche)
- Staubemissionsklasse
- Geräuschpegel in dB(A)
- Reinigungsklassen für Teppich und Hartböden
Kritik
Vorteile
- Bessere Vergleichsmöglichkeit für Verbraucher
Unbestritten ist, dass das Staubsauger EU-Energielabel den einfachen Vergleich ermöglicht. Der Staubsaugermarkt wird für den Verbraucher deutlich transparenter, da wesentliche Eigenschaften wie Energieverbrauch und Saugleistungen durch die Klassifizierung verständlich und vergleichbar sind. - Erfolgreich bei anderen Haushaltsgeräten
Bei Waschmaschinen und Trocknern sind Energielabels seit mehreren Jahren vorgeschrieben. Verbraucher benutzen die veröffentlichten Energieeffizienzklassen für Kaufentscheidungen, und auch die Hersteller kommunizieren ihre Ergebnisse offen.
Nachteile
- Unvollständige Produktbeurteilung
Die auf dem EU-Staubsaugerlabel veröffentlichten Informationen decken nicht alle Kriterien ab, die zur abschließenden Beurteilung eines Staubsaugers notwendig sind. Beispielsweise fehlen Angaben zur Mobilität (Gewicht, Rollen) und Praxistauglichkeit (Aktionsradius, Ergonomie). - Klasseneinteilung vorerst nicht konsistent mit anderen Haushaltsgeräten
Die Klassifizierung von A bis G entspricht nicht der von Waschmaschinen und Trocknern bekannten Vorgehensweise. Dort zeichnen sich besonders energiesparende Geräte beispielsweise durch ein A++ aus, während bei Staubsaugern ein A das bestmögliche Ergebnis ist. Gemäß der Verordnung 665/2013 soll es jedoch auch bei Staubsaugern ab 2017 dann bis zur Energieeffizienzklasse A+++ gehen. - Ungleiche Ergebnisse durch Laborsituation vs. Praxis
Vor allem aus dem Lager der Anbieter von Staubbox-Staubsaugern kommt harsche Kritik. Denn das Protokoll zur Messung der Staubaufnahme sieht vor, dass die Staubbeutel-Geräte mit neuem Beutel saugen. Da mit zunehmender Beutelfüllung die Saugleistung nachlässt, ergibt sich für Staubbox-Sauger (mit vom Füllstand unabhängiger Saugleistung) ein Nachteil.
Oft gestellte Fragen
Bedeuten die EU Regeln für Staubsauger, dass neue Modelle schlechter saugen?
Viele Käufer glauben, dass geringere Leistung und geringerer Stromverbrauch gleichbedeutend mit schlechteren Saugleistungen sind.
Basierend auf aktuellen Testberichten von Stiftung Warentesten ist dies nicht der Fall. Im letzten Test (Ausgabe 2/2014) konnte sogar ein Siemens-Modell mit nur 870 Watt gemessener Leistungsaufnahme die Auszeichnung als Testsieger einfahren.
Ähnlich wie beim Auto ist es den Entwicklern gelungen, den Energieverbrauch zu reduzieren, während die tatsächliche Leistung (im Sinne von Staubentfernung) sogar verbessert werden konnte.
Verschwinden zum 1. September 2014 zahlreiche Staubsauger aus den Läden?
Nein. Obwohl die Europäische Kommission erst im Juli 2013 die Richtlinie zum Energielabel veröffentlicht hat, waren die Staubsauger-Hersteller schon lange zuvor in die Diskussion eingebunden. Deshalb kamen die Obergrenzen für Verbrauch und Leistung nicht überraschend.
Ein Blick auf das aktuelle Sortiment zeigt, dass die meisten Anbieter nur noch Produkte mit 1600 Watt und weniger anbieten. Es lassen sich jetzt schon Staubsauger mit 900 Watt oder noch geringerer Maximalleistung finden. Diese Modelle erfüllen sogar die noch schärferen Grenzwerte, die erst ab 2017 zwingend vorgeschrieben sind.